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   BAG, 21.11.1978 - 5 AR 316/78   

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https://dejure.org/1978,2393
BAG, 21.11.1978 - 5 AR 316/78 (https://dejure.org/1978,2393)
BAG, Entscheidung vom 21.11.1978 - 5 AR 316/78 (https://dejure.org/1978,2393)
BAG, Entscheidung vom 21. November 1978 - 5 AR 316/78 (https://dejure.org/1978,2393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verweisungsbeschluß - Verletzung rechtlichen Gehörs - Gerichtsstandsbestimmung - Heilung durch nachträgliche Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1979, 508
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 21.11.1978 - 5 AR 316/78
    Verweisungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Gebotes des rechtlichen Gehörs ergangen sind, sind an sich im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO nicht zu beachten (BAG AP Nr. 9 zu § 36 ZPO; BGH NJW 78, 1163 [1164-]).
  • BAG, 29.09.1981 - 5 AR 141/81

    Prozeßkostenhilfe - Sachliche Unzuständigkeit - Verweisung - Klageverfahren

    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs solche Ver weisungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen sind, grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BAG AP Nr. 24 zu § 36 ZPO [zu II 2 der Gründe] mit weit. Nachweisen; BGH AP Nr. 23 zu § 36 ZPO [zu 2 der Gründe] ebenfalls mit weit. Nachweisen).

    Dieser Mangel ist jedoch im vorliegenden Verfahren dadurch geheilt worden, daß der Antragsgegner vom Arbeitsgericht im Verfahren zur Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gehört wurde und keine Einwendungen vorgebracht hat (vgl. zur Heilung dieses Mangels den bereits erwähnten Beschluß BAG AP Nr. 24 zu § 36 ZPO [zu II 2 der Gründe]).

  • BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92

    Zuständigkeit - Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

    Zwar kann der Mangel des nicht gewährten rechtlichen Gehörs durch nachträgliche Anhörung geheilt werden; jedoch kommt dies nur dann in Betracht, wenn sich die zunächst nicht angehörte Partei mit der Verweisung einverstanden erklärt (BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 5 AR 316/78 - AP Nr. 24 zu § 36 ZPO), oder sich der Verweisungsbeschluß als richtig erweist, er also nicht auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht.
  • BAG, 20.08.1985 - 5 AS 5/85

    Bindung an Verweisungsbeschluss bei mangelndem rechtlichen Gehör

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind Verweisungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen sind, grundsätzlich unbeachtlich (BAG 36, 89, 94 = AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 5 AR 316/78 - AP Nr. 24 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; BGH Beschluß vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 - AP Nr. 23 zu § 36 ZPO, zu 2 der Gründe; jeweils m. w. N.).
  • BAG, 25.03.1985 - 5 AS 3/85

    Voraussetzungen und Folgen (Bindungswirkung) eines Verweisungsbeschlusses eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind zwar Verweisungsbeschlüsse, die unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen sind, grundsätzlich unbeachtlich (BAG 36, 89, 94 = AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 5 AR 316/78 - AP Nr. 24 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; BGH Beschluß vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 - AP Nr. 23 zu § 36 ZPO, zu 2 der Gründe, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 05.09.1983 - 5 AS 16/83
    Verweisungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen sind, sind deshalb im Beschlußverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO nicht 3 zu beachten (BAG Beschluß vom 17. Februar 1971 - 5 AR 376/70 - AP Nr. 9 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 21. November 1978 - 5 AR 316/78 - AP Nr. 24 zu § 36 ZPO; BGHZ 71, 69, 72; BGH NOW 1983, 1859; a.A. Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 2 Rz 36).
  • BAG, 24.02.1984 - 5 AS 3/84
    November 1978 - 5 AR 316/78 - AP Nr. 2H zu § 36 ZPO? BGHZ 71, 69, 72; BGH NJW 1983, 1859; a.A. Grunsky, ArbGG, H. Aufl. § 2 Rz 36).
  • BAG, 06.12.1983 - 5 AS 21/83
    Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht den Mangel des rechtlichen Gehörs schon durch nachträgliche Anhörung der Parteien im Bestimmungsverfahren selbst geheilt und ei nen an sich unwirksamen Verweisungsbeschluß bestätigt (Beschluß vom 21. November 1978 - 5 AR 316/78 - AP Nr. 24 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe).
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